OGH
31.08.1984
1Ob13/84
ABGB §323;
ABGB §413;
WRG §29;
Unter der " Anlage " von Werken ( Paragraph 413, ABGB ) ist nicht nur deren Errichtung, sondern auch deren Entfernung ( hier: Zuschütten eines Werkskanals ) zu verstehen, wenn dadurch bestandene Rechte verletzt werden; hiezu gehören auch Fischereirechte.
TE OGH 1984/08/31 1 Ob 13/84
RS0010161