Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.06.1984

Geschäftszahl

4Ob341/84

Norm

UWG §2 C2a;

Rechtssatz

Beim Angebot technischer Erzeugnisse auf einer Messe dürfen bereits ausgelaufene und daher "veraltete" Modelle im Rahmen einer "Aktion" (besonders preisgünstig) nicht angekündigt werden, ohne daß gleichzeitig auf das Erzeugungsjahr dieser Produkte hingewiesen wird, weil das Publikum gerade auf einer Messe oder auf einer ähnlichen Veranstaltung ein dem letzten Stand der technischen Entwicklung entsprechendes Angebot erwartet und daher - auch im Rahmen einer "Aktion" - mangels eines besonderen Hinweises des Verkäufers davon ausgehen wird, hier nur das jeweils "aktuelle", auf dem letzten Stand befindliche Erzeugungsprogramm zu finden. - "Messeaktion".

Entscheidungstexte

TE OGH 1984/06/26 4 Ob 341/84

Veröff: SZ 57/117 = ÖBl 1984,153

Rechtssatznummer

RS0078387