OGH
19.06.1984
10Os30/84; 12Os28/84; 11Os131/85
SGG aF §12 Abs4 F;
Auf eine (Verfallsersatzstrafe) Geldstrafe für nicht ergriffenes oder nicht für verfallen erklärtes Suchtgift ist ohne Rücksicht darauf zu erkennen, wie mit dem Suchtgift nach Verwirklichung des Tatbestandes des Paragraph 12, Absatz eins, SGG (weiter) verfahren wurde.
TE OGH 1984/06/19 10 Os 30/84
Veröff: EvBl 1985/67 S 309
TE OGH 1984/05/10 12 Os 28/84
Vgl auch; Beisatz: Wertersatzstrafe auch für von einem Mittäter nach deren Einfuhr vernichtete Suchtgiftmengen. (T1)
TE OGH 1985/09/23 11 Os 131/85
Vgl auch; Beisatz: Es kommt nicht darauf an, ob jenes Suchtgiftquantum, das nicht ergriffen werden konnte, verkauft oder verbraucht wurde, verloren gegangen oder allenfalls noch versteckt ist. (T2)
RS0088250