OGH
22.05.1984
4Ob316/84
RabG §1;
UWG §1 D1f;
Bei der Einräumung einer kostenlosen Parkmöglichkeit - auch in der Form, daß hiefür zunächst ein Entgelt zu entrichten ist, welches beim Einkauf rückvergütet wird - kann von psychischem Kaufzwang ebensowenig gesprochen werden wie von anreißerischer Werbung; auch eine verbotene Rabattgewährung liegt nicht vor. Schlagwort:
"kostenlose Parkmöglichkeit".
TE OGH 1984/05/22 4 Ob 316/84
Veröff: SZ 57/97 = ÖBl 1984,138
RS0071706