OGH
RS0095012
09.05.1984
12Os64/84; 13Os140/86; 12Os22/12w
StGB §166 Abs1
Für den Bestand einer Hausgemeinschaft unter Angehörigen ist entscheidend, ob von einer persönlichen Nahebeziehung gesprochen werden kann, wie für das Zusammenleben in einer Familie als einer geschlossenen Einheit typisch ist.
TE OGH 1984-05-09 12 Os 64/84
Veröff: SSt 55/26
TE OGH 1987-04-09 13 Os 140/86
Ähnlich; Veröff: SSt 58/27
TE OGH 2012-05-15 12 Os 22/12w
Beisatz: Besteht an sich Hausgemeinschaft, so schadet eine kürzere, bloß räumliche Trennung nicht. (T1)