Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0095012

Entscheidungsdatum

09.05.1984

Geschäftszahl

12Os64/84; 13Os140/86; 12Os22/12w

Norm

StGB §166 Abs1

Rechtssatz

Für den Bestand einer Hausgemeinschaft unter Angehörigen ist entscheidend, ob von einer persönlichen Nahebeziehung gesprochen werden kann, wie für das Zusammenleben in einer Familie als einer geschlossenen Einheit typisch ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 1984-05-09 12 Os 64/84

Veröff: SSt 55/26

TE OGH 1987-04-09 13 Os 140/86

Ähnlich; Veröff: SSt 58/27

TE OGH 2012-05-15 12 Os 22/12w

Beisatz: Besteht an sich Hausgemeinschaft, so schadet eine kürzere, bloß räumliche Trennung nicht. (T1)