OGH
RS0074622
15.03.1984
8Ob190/83; 2Ob112/11a
StVO §20 IA6
Gerade bei Dunkelheit im Freilandgebiet kann in waldigen Gegenden Wildwechsel nicht ausgeschlossen werden; unklaren Situationen (hier: der Fahrer nahm in größerer Entfernung einen sich bewegenden Gegenstand wahr) ist auch hier durch unverzügliches Herabsetzen der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen.
TE OGH 1984-03-15 8 Ob 190/83
TE OGH 2011-09-16 2 Ob 112/11a