Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0074622

Entscheidungsdatum

15.03.1984

Geschäftszahl

8Ob190/83; 2Ob112/11a

Norm

StVO §20 IA6

Rechtssatz

Gerade bei Dunkelheit im Freilandgebiet kann in waldigen Gegenden Wildwechsel nicht ausgeschlossen werden; unklaren Situationen (hier: der Fahrer nahm in größerer Entfernung einen sich bewegenden Gegenstand wahr) ist auch hier durch unverzügliches Herabsetzen der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1984-03-15 8 Ob 190/83

TE OGH 2011-09-16 2 Ob 112/11a