OGH
13.12.1983
4Ob400/83
UWG §9 B6;
UWG §9 C2;
Die Wortverbindung "Das Große Aroma" hat eine gewisse, wenngleich sicherlich nicht allzu große Unterscheidungskraft. Damit reicht aber die Tatsache, daß knapp einundvierzig Prozent aller mehr als vierzehnjährigen Österreicher diesen Slogan zuordnen zur Verkehrsgeltung aus. -"Das Große Aroma"
TE OGH 1983/12/13 4 Ob 400/83
Veröff: ÖBl 1984,196
RS0078852