Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

13.12.1983

Geschäftszahl

4Ob400/83

Norm

UWG §9 B6;

UWG §9 C2;

Rechtssatz

Die Wortverbindung "Das Große Aroma" hat eine gewisse, wenngleich sicherlich nicht allzu große Unterscheidungskraft. Damit reicht aber die Tatsache, daß knapp einundvierzig Prozent aller mehr als vierzehnjährigen Österreicher diesen Slogan zuordnen zur Verkehrsgeltung aus. -"Das Große Aroma"

Entscheidungstexte

TE OGH 1983/12/13 4 Ob 400/83

Veröff: ÖBl 1984,196

Rechtssatznummer

RS0078852