Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

06.12.1983

Geschäftszahl

5Ob72/83; 5Ob87/97y

Norm

MRG §37 Abs1 Z8;

MRG §44;

Rechtssatz

Auch dem Hauptmieter kann in dem Fall, daß der Vermieter seinem Ermäßigungsbegehren nicht Rechnung trägt, wegen seines im Hinblick insbesondere auf die Folgen der Nichtzahlung des geschuldeten Hauptmietzinses zu bejahenden rechtlichen Interesses an der alsbaldigen Klärung der Höhe des zulässigen Hauptmietzinses die Antragslegitimation in einem Verfahren nach Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 8, MRG in Verbindung mit Paragraph 44, MRG nicht abgesprochen werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1983/12/06 5 Ob 72/83

Veröff: SZ 56/183 = MietSlg XXXV/35

TE OGH 1997/06/10 5 Ob 87/97y

Vgl auch

Rechtssatznummer

RS0070581