OGH
29.11.1983
4Ob399/83
EO §7 Ac;
EO §7 Ba;
UWG §2 D4;
ZPO §226 II;
Das Verbot, eine 3 % übersteigende Preisherabsetzung in Prozenten anzukündigen, wenn nicht in derselben Ankündigung graphisch gleich wirksam, unübersehbar und unmißverständlich ausgesagt werde, von welchem Preis ausgehend diese Verbilligung berechnet werde, ist nicht unbestimmt.
TE OGH 1983/11/29 4 Ob 399/83
ÖBl 1984,77
RS0000394