Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.11.1983

Geschäftszahl

4Ob399/83

Norm

EO §7 Ac;

EO §7 Ba;

UWG §2 D4;

ZPO §226 II;

Rechtssatz

Das Verbot, eine 3 % übersteigende Preisherabsetzung in Prozenten anzukündigen, wenn nicht in derselben Ankündigung graphisch gleich wirksam, unübersehbar und unmißverständlich ausgesagt werde, von welchem Preis ausgehend diese Verbilligung berechnet werde, ist nicht unbestimmt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1983/11/29 4 Ob 399/83

ÖBl 1984,77

Rechtssatznummer

RS0000394