OGH
04.10.1983
4Ob407/82
UWG §7 Abs1 F3;
Ob die Behauptung, der Ankauf eines bestimmten Gerätesystems durch ein Unternehmen sei eine "Fehlinvestition", geeignet ist, den Betrieb des Herstellers dieses Gerätes oder den Kredit seines Inhabers zu schädigen, ist unter Bedachtnahme auf die Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen; es kommt dabei nicht nur auf die Güte und Preiswürdigkeit der betreffenden Erzeugnisse oder auf die vom Verkäufer konzedierten Vertragsbedingungen an, sondern in mindestens gleichem Maße auf die besonderen Verhältnisse auf der Seite des Käufers und die speziellen Bedürfnisse seines Unternehmens.
TE OGH 1983/10/04 4 Ob 407/82
Veröff: ÖBl 1984,45
RS0078603