OGH
04.10.1983
4Ob361/82; 4Ob387/86; 4Ob60/92
UWG §1 D1g;
Die kostenlose Verteilung eines sogenannten Anzeigenblattes, das infolge der Hinzufügung eines redaktionellen Teils in den Augen eines nicht unerheblichen Teiles des Publikums als "Zeitung" angesehen wird, ist im Sinne des Paragraph eins, UWG wettbewerbswidrig, wenn dadurch ein Inseratenverlust bei den übrigen Tageszeitungen eintritt, der deren Bestand ernsthaft zu gefährden geeignet ist.
BGH vom 27.01.1956, römisch eins ZR 146/54; Veröff: NJW 1956,588
TE OGH 1983/10/04 4 Ob 361/82
Vgl; Veröff: ÖBl 1984,8 = GRURInt 1984,456
TE OGH 1987/04/07 4 Ob 387/86
Vgl; Beisatz: "Gutscheine für Gratis-Zeitungsanzeigen". (T1) Veröff: SZ 60/61 = MR 1987,104 = ÖBl 1987,67 = GRURInt 1988,694
TE OGH 1992/09/29 4 Ob 60/92
Vgl; Beisatz: Das Verschenken von Waren oder Dienstleistungen zu Zwecken des Wettbewerbs ist aber eine Form der "Wertreklame", die ohne Hinzutreten weiterer Unlauterkeitskriterien für sich allein nicht wettbewerbswidrig ist (hier: unentgeltlich, redaktionelle gestaltete anzeigen). (T2) Veröff: ÖBl 1992,205
RS0078045