Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

04.10.1983

Geschäftszahl

4Ob361/82; 4Ob387/86; 4Ob60/92

Norm

UWG §1 D1g;

Rechtssatz

Die kostenlose Verteilung eines sogenannten Anzeigenblattes, das infolge der Hinzufügung eines redaktionellen Teils in den Augen eines nicht unerheblichen Teiles des Publikums als "Zeitung" angesehen wird, ist im Sinne des Paragraph eins, UWG wettbewerbswidrig, wenn dadurch ein Inseratenverlust bei den übrigen Tageszeitungen eintritt, der deren Bestand ernsthaft zu gefährden geeignet ist.

BGH vom 27.01.1956, römisch eins ZR 146/54; Veröff: NJW 1956,588

Entscheidungstexte

TE OGH 1983/10/04 4 Ob 361/82

Vgl; Veröff: ÖBl 1984,8 = GRURInt 1984,456

TE OGH 1987/04/07 4 Ob 387/86

Vgl; Beisatz: "Gutscheine für Gratis-Zeitungsanzeigen". (T1) Veröff: SZ 60/61 = MR 1987,104 = ÖBl 1987,67 = GRURInt 1988,694

TE OGH 1992/09/29 4 Ob 60/92

Vgl; Beisatz: Das Verschenken von Waren oder Dienstleistungen zu Zwecken des Wettbewerbs ist aber eine Form der "Wertreklame", die ohne Hinzutreten weiterer Unlauterkeitskriterien für sich allein nicht wettbewerbswidrig ist (hier: unentgeltlich, redaktionelle gestaltete anzeigen). (T2) Veröff: ÖBl 1992,205

Rechtssatznummer

RS0078045