Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.07.1983

Geschäftszahl

4Ob366/83; 4Ob367/83

Norm

UWG §2 B;

Rechtssatz

Daß die auf einer Medienanalyse eines bestimmten Jahres beruhenden Angaben im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ergebnisse bereits überholt gewesen sein konnten, kann nicht irreführend sein, weil dies allen Lesern einsichtig ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 1983/07/12 4 Ob 366/83

TE OGH 1983/07/12 4 Ob 367/83

Rechtssatznummer

RS0078313