OGH
RS0020193
19.10.2023
1Ob653/83; 8Ob526/86; 5Ob51/19i; 8Ob91/23z
ABGB §1072
Gemäß Paragraph 1072, ABGB entsteht die Anbietungspflicht, wenn der Vorkaufsverpflichtete "wieder verkaufen will", was von der herrschenden Rechtsprechung und Lehre dahin verstanden wird, dass der Verpflichtete entweder bereits einen gültigen Kaufvertrag mit dem Dritten abgeschlossen hat oder aber ein bindendes Offert des Dritten vorliegt und der Verpflichtete verkaufen will.
TE OGH 1983-06-15 1 Ob 653/83
Veröff: SZ 56/96
TE OGH 1986-02-13 8 Ob 526/86
Auch; Veröff: RdW 1986,206 = EvBl 1986/148 S 622
TE OGH 2019-06-13 5 Ob 51/19i
TE OGH 2023-10-19 8 Ob 91/23z
Beisatz: Der Vorkaufsfall wird nicht schon allein durch die Absicht der Veräußerung ausgelöst wird. (T1)
Beisatz: Hier: formloses Schenkungsversprechen, das dem Geschenknehmer keine durchsetzbare Rechtsposition verschafft, löst keinen Vorkaufsfall aus. (T2)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0020193