Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.05.1983

Geschäftszahl

4Ob332/83

Norm

UWG §1 C2;

UWG §1 D1a;

UWG §1 C5b;

Rechtssatz

Sittenwidrige Förderung fremden Wettbewerbs, wenn ein Reisebüro den erkennbaren (und geförderten) Irrtum von Kunden wettbewerbswidrig dadurch ausnützt, daß (entgegen früherer Übung) Buchungen stillschweigend für eine andere Schischule, als von den Kunden erkennbar gewünscht, durchgeführt werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1983/05/09 4 Ob 332/83

Rechtssatznummer

RS0077668