OGH
09.11.1982
4Ob387/82
UWG §2 D1;
Die in einer Werbeankündigung enthaltene Aussage, daß für die Entkoffeinierung "natürliche Kohlensäure aus frischem Quellwasser" verwendet wird, ist nicht irreführend, wenn der "Säuerling" durch Anbohren einer unter der Erdoberfläche befindlichen, natürlichen Mineralquelle gewonnen wird.
TE OGH 1982/11/09 4 Ob 387/82
Veröff: ÖBl 1983,105
RS0078284