AUSL OLG Köln
17.09.1982
1Ss653/82
StGB §282;
"Aufforderung" setzt die erklärte Einwirkung auf einen anderen mit dem erkennbaren Willen des Auffordernden voraus, von diesem ein bestimmt bezeichnetes Tun oder Unterlassen - hier: die Begehung einer strafbedrohten Handlung - zu fordern, und muß über eine bloße Befürwortung der Tat hinausgehen.
RS U OLG Köln (D) 1982/09/17 1 Ss 653/82 Veröff: MDR 1983,338
RS0104713