Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.09.1982

Geschäftszahl

4Ob371/82

Norm

UWG §2 D10;

Rechtssatz

Das Inserat "die jungen und dynamischen Leser haben sich besonders für die Zeitung römisch zehn entschieden", ist mehrdeutig und irreführend, wenn lediglich der prozentuelle Zuwachs gegenüber früheren Jahren dargestellt wird, absolute Zahlen aber fehlen, und die führende Stellung lediglich für den prozentuellen Zuwachs, nicht aber für die absoluten Leserzahlen zutrifft. Kurier - Join the winner.

Entscheidungstexte

TE OGH 1982/09/14 4 Ob 371/82

Rechtssatznummer

RS0078730