Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.06.1982

Geschäftszahl

4Ob348/82

Norm

UWG §14 B2;

Rechtssatz

Hat sich ein Mitbewerber vertraglich verpflichtet, sich an einem bestimmten Geschäft nicht zu beteiligen, ist er - unbeschadet des im übrigen fortbestandenen Wettbewerbsverhältnisses - hinsichtlich behaupteter Wettbewerbsverstöße bei diesem Geschäft nicht als Mitbewerber anzusehen und daher nicht aktiv klagslegitimiert.

Entscheidungstexte

TE OGH 1982/06/29 4 Ob 348/82

Rechtssatznummer

RS0079535