OGH
29.06.1982
4Ob348/82
UWG §14 B2;
Hat sich ein Mitbewerber vertraglich verpflichtet, sich an einem bestimmten Geschäft nicht zu beteiligen, ist er - unbeschadet des im übrigen fortbestandenen Wettbewerbsverhältnisses - hinsichtlich behaupteter Wettbewerbsverstöße bei diesem Geschäft nicht als Mitbewerber anzusehen und daher nicht aktiv klagslegitimiert.
TE OGH 1982/06/29 4 Ob 348/82
RS0079535