OGH
15.06.1982
4Ob344/82
IPRG §48 Abs2;
UWG §9 A;
Soll die Verwendung einer Bezeichnung eines ausländischen Unternehmens in Österreich verboten werden, wirkt sich das beanstandete Verhalten auf den österreichischen Markt aus und ist daher österreichisches Wettbewerbsrecht anzuwenden - "Zirkus Medrano".
TE OGH 1982/06/15 4 Ob 344/82
Veröff: ÖBl 1983,110
RS0077545