OGH
RS0066167
20.03.2023
1Ob530/82; 5Ob227/22a
LPG §6
Bei der in Paragraph 6, Absatz eins, LPG angeordneten umfassenden Interessenabwägung sind auch jene Umstände, die bei einem im Gesetz nicht ausdrücklich geregelten Dauerschuldverhältnis zur außerordentlichen Kündigung berechtigten, zu berücksichtigen. Dazu gehören auch solche, die ausschließlich in der Person und der Verläßlichkeit des Pächters liegen.
TE OGH 1982-05-05 1 Ob 530/82
Veröff: MietSlg 34522(16)
TE OGH 2023-03-20 5 Ob 227/22a
vgl
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0066167