OGH
RS0029070
27.06.2023
4Ob36/82; 8ObA36/23m
AngG §26 III4a
AngG §27 Z6 E6
Eine sachliche, nicht in beleidigender Form vorgebrachte Kritik des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung oder an der fachlichen Eignung des Arbeitnehmers ist selbst dann keine Ehrverletzung, wenn sie objektiv unrichtig ist und irrtümlich erfolgt.
TE OGH 1982-05-04 4 Ob 36/82
Veröff: Arb 10106
TE OGH 2023-06-27 8 ObA 36/23m
Beisatz: Wohl aber ist es nach Paragraph 27, Ziffer 6, AngG als ein wichtiger Grund anzusehen, der den Dienstgeber zur vorzeitigen Entlassung berechtigt, wenn sich der Angestellte in diesem Zusammenhang erhebliche Ehrverletzungen gegen Mitbedienstete zuschulden kommen lässt. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0029070