OGH
RS0078506
03.11.1981
4Ob387/81 (4Ob412/81); 4Ob103/92; 4Ob81/12h
UWG §1 D3f
Es ist nicht sittenwidrig, wenn sich der Subunternehmer mit dem wahrheitsgemäßen Hinweis auf die zwischen ihm und dem Auftraggeber bevorstehende Vertragsbeendigung an die Kunden des Auftraggebers wendet und diese - ohne sie zum Vertragsbruch zu verleiten - für die Zeit nach Vertragsbeendigung für sich zu gewinnen sucht. Rechenzentrum - Servicevertrag.
TE OGH 1981-11-03 4 Ob 387/81
TE OGH 1992-12-15 4 Ob 103/92
Beisatz: Umso weniger ist das Ansprechen der Kunden des früheren Vertragspartners nach Vertragsbeendigung für sich allein sittenwidrig. Auch zielbewußtes und systematisches Abwerben fremder Kunden ist für sich allein noch nicht wettbewerbswidrig. (T1) Veröff: EvBl 1993/99 S 424 = ÖBl 1993,13 = WBl 1993,163
TE OGH 2012-07-10 4 Ob 81/12h