Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0057678

Entscheidungsdatum

25.08.1981

Geschäftszahl

7Ob699/81 (7Ob700/81); 1Ob541/85; 6Ob598/85; 8Ob569/85; 1Ob698/85; 8Ob544/86; 6Ob533/87; 7Ob644/95; 6Ob246/99s; 3Ob187/07g; 1Ob51/17g; 1Ob169/18m

Norm

EheG §81 Abs2; EheG §82 Abs2

Rechtssatz

Ehewohnung im Sinne des Paragraph 81, Absatz 2, EheG ist jene Wohnung, in der die Ehegatten bei Wirksamwerden der Scheidung im gemeinsamen Haushalt leben oder zuletzt gelebt haben. Auch ein Haus kann Ehewohnung sein, und zwar insoweit, als es für die ehelichen Zwecke verwendet worden ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 1981-08-25 7 Ob 699/81

Veröff: SZ 54/114 = MietSlg 33525 = MietSlg 33530(17)

TE OGH 1985-06-10 1 Ob 541/85

nur: Ehewohnung im Sinne des Paragraph 81, Absatz 2, EheG ist jene Wohnung, in der die Ehegatten bei Wirksamwerden der Scheidung im gemeinsamen Haushalt leben oder zuletzt gelebt haben. (T1)

TE OGH 1985-07-11 6 Ob 598/85

Vgl auch; nur T1; Veröff: SZ 58/126

TE OGH 1985-12-18 8 Ob 569/85

TE OGH 1985-12-11 1 Ob 698/85

TE OGH 1986-07-10 8 Ob 544/86

nur T1

TE OGH 1987-05-07 6 Ob 533/87

nur T1; Beisatz: Auch mehrere Wohnungen können Ehewohnungen sein. (T2)

TE OGH 1996-01-31 7 Ob 644/95

nur T1; Beis wie T2

TE OGH 1999-11-25 6 Ob 246/99s

Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Stadtwohnung und Gartenhaus, welche jeweils halbjährlich von den Ehegatten bewohnt werden. (T3)

TE OGH 2007-11-27 3 Ob 187/07g

nur T1

TE OGH 2017-04-26 1 Ob 51/17g

nur T1; Beisatz: Eine Wohnung ist keine Ehewohnung, wenn sie von den Ehegatten während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft zu keinem Zeitpunkt zur gemeinsamen Lebensführung benützt wurde. Auf die Widmung der Räumlichkeiten durch die Ehegatten bzw deren Absicht kommt es daher nicht an. (T4)

Bem: Mit ausführlicher Auseinandersetzung mit den Materialien, der älteren Jud und den Stimmen aus der Literatur. (T5); Veröff: SZ 2017/50

TE OGH 2018-12-20 1 Ob 169/18m

Auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Ein während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft auf einem Seegrundstück errichtetes Haus, zumindest in dem Ausmaß, in dem es von den Parteien gemeinsam zu privaten Zwecken genutzt wurde. (T6)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0057678