OGH
01.07.1981
6Ob761/80; 8Ob179/82; 5Ob538/88; 1Ob166/05a
ZPO §182;
ZPO §399 in der Fassung vor Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr 76 aus 2002,;
Die Säumnisfolgen nach Paragraph 399, ZPO zielen auf eine Verfahrenskonzentration ab. Dem Zweck dieser läuft es aber nicht zuwider, auch "neue" Parteienerklärungen und tatsächliche Angaben zu beachten. Die materielle Prozeßleitung nach Paragraph 182, ZPO wird durch die Säumnisfolgen nach Paragraph 399, ZPO keinesfalls aufgehoben, aber im eben erwähnten Sinn inhaltlich beschränkt.
TE OGH 1981/07/01 6 Ob 761/80
Veröff: MietSlg 33651
TE OGH 1982/09/30 8 Ob 179/82
Veröff: RZ 1983/59 S 252
TE OGH 1988/04/26 5 Ob 538/88
TE OGH 2005/12/13 1 Ob 166/05a
Auch; Beisatz: Nur jene neuen Parteierklärungen, die dem Zweck der mit der genannten Bestimmung angestrebten Verfahrenskonzentration nicht zuwiderlaufen (Klagseinschränkungen, Anerkennungen und Verzichte und tatsächliche Angaben, zum Beispiel einseitige Tatsachengeständnisse oder gemeinsame übereinstimmende Tatsachenbehauptungen), sind dennoch zu beachten, da sie den Prozessgegenstand als solchen oder doch die erforderliche Stoffsammlung ausschließlich einschränken. (T1)
RS0037131