OGH
28.04.1981
4Ob302/81
UWG §1 D3a;
Eine Irreführung des Verkehrs über die betriebliche Herkunft ist nur zu befürchten, wenn der Gegenstand des Nachbaues oder der Nachahmung Merkmale aufweist, die wettbewerblich eigenartig sind.
TE OGH 1981/04/28 4 Ob 302/81
RS0078614