Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.04.1981

Geschäftszahl

4Ob302/81

Norm

UWG §1 D3a;

Rechtssatz

Eine Irreführung des Verkehrs über die betriebliche Herkunft ist nur zu befürchten, wenn der Gegenstand des Nachbaues oder der Nachahmung Merkmale aufweist, die wettbewerblich eigenartig sind.

Entscheidungstexte

TE OGH 1981/04/28 4 Ob 302/81

Rechtssatznummer

RS0078614