Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.04.1981

Geschäftszahl

4Ob302/81

Norm

UWG §1 D3a;

ZPO §503 Z4 E4c23;

Rechtssatz

Ob eine Nachahmung geeignet ist, eine Irreführung des Verkehrs über die betriebliche Herkunft auszulösen, ist eine Rechtsfrage, die auf Grund der hiefür in Betracht kommenden tatsächlichen Grundlagen zu lösen ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 1981/04/28 4 Ob 302/81

Rechtssatznummer

RS0043635