OGH
16.12.1980
10Os98/80
StGB §167;
Hatte die Behörde ihre auf Untersuchung und allfällige Strafverfolgung gegen den Täter abzielende Aktivität zur Zeit der Schadensgutmachung bereits beendet, so kann nicht gesagt werden, sie habe vordem tatsächlich "von seinem Verschulden" erfahren.
TE OGH 1980/12/16 10 Os 98/80
Veröff: EvBl 1981/139 S 403 = JBl 1981,441
RS0095230