OGH
11.11.1980
4Ob385/80
RabG §1;
RabG §12;
UWG §14 A1;
Dem auf ein Verbot (auch) des Gewährens gesetzwidriger Rabatte gerichteten Unterlassungsbegehren muß wegen der konkreten Besorgnis einer unmittelbar bevorstehenden weiteren Rechtsverletzung - durch Gewähren der angekündigten Rabatte - regelmäßig auch schon dann stattgegeben werden, wenn eine solche tatsächliche Rabattgewährung bisher nicht erwiesen ist und auch der Kläger selbst nur das Ankündigen des beanstandeten Rabattes behauptet und unter Beweis gestellt hat (abweichend von 4 Ob 394/78, ÖBl 1979,83).
TE OGH 1980/11/11 4 Ob 385/80
Veröff: SZ 53/147 = ÖBl 1981,133 (Sanitär Heizungsanlagen)
RS0071924