Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

11.11.1980

Geschäftszahl

4Ob385/80

Norm

RabG §1;

RabG §12;

UWG §14 A1;

Rechtssatz

Dem auf ein Verbot (auch) des Gewährens gesetzwidriger Rabatte gerichteten Unterlassungsbegehren muß wegen der konkreten Besorgnis einer unmittelbar bevorstehenden weiteren Rechtsverletzung - durch Gewähren der angekündigten Rabatte - regelmäßig auch schon dann stattgegeben werden, wenn eine solche tatsächliche Rabattgewährung bisher nicht erwiesen ist und auch der Kläger selbst nur das Ankündigen des beanstandeten Rabattes behauptet und unter Beweis gestellt hat (abweichend von 4 Ob 394/78, ÖBl 1979,83).

Entscheidungstexte

TE OGH 1980/11/11 4 Ob 385/80

Veröff: SZ 53/147 = ÖBl 1981,133 (Sanitär Heizungsanlagen)

Rechtssatznummer

RS0071924