OGH
26.06.1980
7Ob38/80; 7Ob301/06z
VersVG §61;
Verabsäumt jemand in mehrfacher Hinsicht die der Abwehr einer Brandgefahr dienenden selbstverständlichen Vorsichtsmaßnahmen, so ist seine Handlungsweise im allgemeinen als grob fahrlässig zu bewerten (Spirituskocher).
TE OGH 1980/06/26 7 Ob 38/80
TE OGH 2007/01/17 7 Ob 301/06z
Auch; Beisatz: Das (regelmäßige!) Entsorgen von Aschenbecherinhalten samt sonstigen Abfällen im Gastronomiebetrieb in einen im Schankbereich stehenden und mit einem Plastikmüllsack ausgekleideten Plastikmistkübel ohne Deckel ist grob fahrlässig. (T1); Beisatz: Hier: Paragraph 61, VersVG in Verbindung mit Artikel 12, Absatz eins, ABS 1994. (T2)
RS0080458