Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

15.04.1980

Geschäftszahl

4Ob319/80

Norm

UWG §1 D2d;

Rechtssatz

Die Unentgeltlichkeit der Abgabe einer (Wahlwerbungszwecken dienenden) "Sonntagszeitung" und die Zustellung ins Haus sind typische Mittel des Leistungswettbewerbes und nicht solche der Ausschaltung des Mitbewerbers vom Leistungswettbewerb.

Entscheidungstexte

TE OGH 1980/04/15 4 Ob 319/80

Veröff: ÖBl 1980,94

Rechtssatznummer

RS0078094