OGH
RS0048559
10.04.1980
7Ob792/79; 3Ob3/11d
ABGB §170 C; ABGB §176 B
Anlässlich der Entscheidung über Pflege und Erziehung kann der Auftrag erteilt werden, dass der Gesundheitszustand des Kindes und des Erziehungsberechtigten laufend zu überprüfen ist.
TE OGH 1980-04-10 7 Ob 792/79
Veröff: EFSlg 35985
TE OGH 2011-07-06 3 Ob 3/11d
Vgl; Beisatz: Auf eine psychotherapeutische Behandlung des einsichts- und urteilsfähigen Kindes ist Paragraph 146 c, ABGB zumindest analog anzuwenden. Ohne Einwilligung des Kindes kann dem Obsorgeberechtigten eine Behandlung nicht gemäß Paragraph 176, Absatz eins, ABGB aufgetragen werden. (T1)