Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

30.01.1980

Geschäftszahl

1Ob31/79

Norm

ABGB §413;

WRG §39;

Rechtssatz

Das Abwehrrecht des Eigentümers einer Liegenschaft gegen die natürlichen Abflußverhältnisse ist vor allem auf die laufende Pflege des Gewässers und die Befestigung seiner Ufer zum Zwecke der Verhinderung nachteiliger Veränderungen des bisherigen Zustandes beschränkt.

Entscheidungstexte

TE OGH 1980/01/30 1 Ob 31/79

SZ 53/11

Rechtssatznummer

RS0011054