OGH
30.01.1980
1Ob31/79
ABGB §413;
WRG §39;
Das Abwehrrecht des Eigentümers einer Liegenschaft gegen die natürlichen Abflußverhältnisse ist vor allem auf die laufende Pflege des Gewässers und die Befestigung seiner Ufer zum Zwecke der Verhinderung nachteiliger Veränderungen des bisherigen Zustandes beschränkt.
TE OGH 1980/01/30 1 Ob 31/79
SZ 53/11
RS0011054