Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.01.1980

Geschäftszahl

4Ob410/79

Norm

UWG §1 D1f;

Rechtssatz

In dem nach Verteilung von Werbegutscheinen auf der Straße an Personen und Einlösung der dabei ausgehändigten Gutscheine durch Übergabe eines Werbegeschenkes auf die Bestellung auf Druckwerke und Schallplatten gerichteten Werbegespräch liegt die Ausübung eines psychologischen Zwanges.

Entscheidungstexte

TE OGH 1980/01/29 4 Ob 410/79

Veröff: ÖBl 1980,93

Rechtssatznummer

RS0077963