OGH
18.12.1979
4Ob405/79
UWG §2 A4
Der Tatbestand des Paragraph 2, UWG setzt weder mehrmalige zur Irreführung geeignete Angaben, noch planmäßiges Vorgehen desjenigen, der diese Angabe macht, voraus. Allerdings ist das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr eine allgemeine, wenn auch im Gesetz nicht ausdrücklich normierte Voraussetzung von Unterlassungsansprüchen.
TE OGH 1979/12/18 4 Ob 405/79
Veröff: ÖBl 1980,73
RS0078178