AUSL BGH
14.12.1979
1ZR29/78
UWG §1 C2;
UWG §1 D1d;
Es verstößt gegen gute Wettbewerbssitten, wenn ein Abschleppunternehmer am Unfallort Unfallbeteiligte von sich aus mit dem Ziel anspricht, sie zum Abschluß eines Abschleppvertrages zu bewegen.
Veröff: VersR 1980,452
RS0103581