Gericht

AUSL BGH

Entscheidungsdatum

14.12.1979

Geschäftszahl

1ZR29/78

Norm

UWG §1 C2;

UWG §1 D1d;

Rechtssatz

Es verstößt gegen gute Wettbewerbssitten, wenn ein Abschleppunternehmer am Unfallort Unfallbeteiligte von sich aus mit dem Ziel anspricht, sie zum Abschluß eines Abschleppvertrages zu bewegen.

Veröff: VersR 1980,452

Rechtssatznummer

RS0103581