Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.11.1979

Geschäftszahl

1Ob32/79; 5Ob54/82

Norm

ABGB §863 A;

ABGB §863 L;

ABGB §867;

AVG §56;

Rechtssatz

Ein Bescheid kann zwar, soweit sich aus einschlägigen Gesetzen nichts anderes ergibt, auch die Genehmigung einer stillschweigend zustande-gekommenen rechtsgeschäftlichen Erklärung zu Gegenstand haben aber seinerseits nicht durch Stillschweigen - etwa durch bloße Untätigkeit der Genehmigungsbehörde bei Kenntnis des genehmigungspflichtigen Sachverhaltes - erlassen werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1979/11/12 1 Ob 32/79

Veröff: SZ 52/165

TE OGH 1982/12/21 5 Ob 54/82

nur: Ein Bescheid kann nicht durch Stillschweigen - etwa durch bloße Untätigkeit der Genehmigungsbehörde bei Kenntnis des genehmigungspflichtigen Sachverhaltes - erlassen werden. (T1)

Rechtssatznummer

RS0014179