OGH
27.06.1979
6Ob659/79
ZPO §15 Abs2;
ZPO §190 A;
ZPO §192 B1;
Ist der Anfechtungsgegenstand nicht bloß die Ablehnung einer beantragten oder von amtswegen angeordneten Verfahrensunterbrechung und damit eine nach Paragraphen 187 bis 191 ZPO in das richterliche Ermessen gelegte Maßnahme der Prozeßleitung, sondern auch die beschlußmäßige Ausschaltung eines Streitgenossen einer nach Meinung des Beklagten einheitlichen Streitpartei und damit ein angeblicher Verstoß gegen die zwingende Vorschrift des Paragraph 15, Absatz 2, ZPO, dann ist die beschlußmäßige Ausschaltung des Streitgenossen jedenfalls anfechtbar.
TE OGH 1979/06/27 6 Ob 659/79
Veröff: SZ 52/107
RS0035428