OGH
30.05.1979
1Ob617/79; 7Ob15/82
ABGB §1017;
HGB §49;
HGB §50;
Eine Nachprüfungspflicht des Dritten, ob Beschränkungen des Prokuristen im Innenverhältnis bestehen, und damit auch eine Haftung des Dritten für Fahrlässigkeit wird nur dann angenommen, wenn der Dritte nach dem Umständen darauf schließen mußte, daß der Prokurist die ihm zustehende Vertretungsmacht treuwidrig zum Nachteil des Inhabers des Handelsgewerbes mißbrauchte.
TE OGH 1979/05/30 1 Ob 617/79
Veröff: JBl 1980,33 = GesRZ 1979,175 = SZ 52/90
TE OGH 1982/07/01 7 Ob 15/82
Veröff: VersR 1984,951
RS0019688