Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.03.1979

Geschäftszahl

4Ob309/79; 6Ob9/79; 4Ob324/81

Norm

GewO 1973 §225;

HGB §18 Abs2;

UWG §2 D1;

UWG §2 D10;

UWG §2 D11;

Rechtssatz

Ausgehend vom Begriff des "Supermarktes" hat sich eine Wandlung des Begriffes "Markt" angebahnt und schon weitgehend durchgesetzt. Das Kennzeichen dieses neuen Begriffes ist nicht mehr das Prinzip der Verkäuferpluralität, sondern die Vielfalt und Reichhaltigkeit der angebotenen Waren, der Größe der Geschäftsräumlichkeiten; ferner großer Umsatz bei geringem Preis sowie grundsätzlich die Betriebsform der Selbstbedienung. (Drogeriemarkt).

Entscheidungstexte

TE OGH 1979/03/27 4 Ob 309/79

TE OGH 1979/05/23 6 Ob 9/79

Vgl; Beisatz: Minitextilmarkt (T1) Veröff: NZ 1980,106 = GesRZ 1980,45 = ÖBl 1979,132

TE OGH 1981/03/24 4 Ob 324/81

Beisatz: Beim Begriff "Drogeriemarkt" liegt überhaupt kein Begriffswandel vor, sondern vielmehr eine Übertragung des Begriffes "Markt" auf einen Bereich, welchem er bisher fremd gewesen war. (T2) Veröff: ÖBl 1982,15

Rechtssatznummer

RS0061277