OGH
13.03.1979
4Ob314/79; 4Ob424/81
UWG §9 C1;
Das Wort "Spitzbuben" wird in einer vom üblichen Sprachgebrauch abweichenden Weise als phantasiehafte Bezeichnung für eine ganz bestimmte Interpretengruppe gebraucht. Daraus ergibt sich, daß ein Freihaltebedürfnis für die Verwendung dieses Wortes in der Umgangssprache mangels Eingriffes in dieselbe nicht besteht. Diesem Wort kommt aber auch gerade wegen dieses abweichenden Gebrauches eine ausreichende Unterscheidungskraft zu, die durch Zusätze oder dadurch, daß es von einigen anderen Interpreten gebraucht wird, nicht verlorengeht.
TE OGH 1979/03/13 4 Ob 314/79
TE OGH 1982/02/16 4 Ob 424/81
nur: Das Wort "Spitzbuben" wird in einer vom üblichen Sprachgebrauch abweichenden Weise als phantasiehafte Bezeichnung für eine ganz bestimmte Interpretengruppe gebraucht. Daraus ergibt sich, daß ein Freihaltebedürfnis für die Verwendung dieses Wortes in der Umgangssprache mangels Eingriffes in dieselbe nicht besteht. (T1) Beisatz: "Spitzbuben" - "Original Tiroler Spitzbuam". (T2)
RS0078939