OGH
09.03.1979
9Os121/78
StGB §5 Abs1 B;
StGB §207;
Schwierigkeiten der Altersschätzung und hieraus sich ergebende Ungewißheit über das Alter des Opfers sind alleine (noch) keine Begründung für Vorsätzlichkeit.
TE OGH 1979/03/09 9 Os 121/78
RS0088912