OGH
05.12.1978
4Ob402/78
UWG §2 D2;
Der Interessent wird dann, wenn ihm "das Produkt" als ein Qualitätserzeugnis "österreichischer Firmen" vorgestellt wird, zur Auffassung gelangen, daß alle Bestandteile von österreichischen Firmen erzeugt werden (UNI-DIM-Isolierkamine).
TE OGH 1978/12/05 4 Ob 402/78
Veröff: ÖBl 1979,126
RS0078448