Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

05.12.1978

Geschäftszahl

4Ob402/78

Norm

UWG §2 D2;

Rechtssatz

Der Interessent wird dann, wenn ihm "das Produkt" als ein Qualitätserzeugnis "österreichischer Firmen" vorgestellt wird, zur Auffassung gelangen, daß alle Bestandteile von österreichischen Firmen erzeugt werden (UNI-DIM-Isolierkamine).

Entscheidungstexte

TE OGH 1978/12/05 4 Ob 402/78

Veröff: ÖBl 1979,126

Rechtssatznummer

RS0078448