Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

05.12.1978

Geschäftszahl

4Ob341/78

Norm

UWG §1 C3;

Rechtssatz

Keine privatwirtschaftliche Tätigkeit und damit kein Handeln "im geschäftlichen Verkehr" bzw keine Teilnahme am Erwerbsleben, wenn das Landesbauamt in Bauangelegenheiten der Gemeinden durch Verfassung von Vorentwürfen und Entwürfen, die Überprüfung von Entwürfen und Kostenvoranschlägen, die Überwachung der Bauausführung und die Prüfung der Abrechnung durch das Personal der Landesbaubehörden in jenen Fällen gegen pauschalierten Kostenbeitrag mitwirkt, in denen eine Gemeinde für ein bestimmtes Bauvorhaben eine "Bedarfszuweisung" des Landes erhält.

Entscheidungstexte

TE OGH 1978/12/05 4 Ob 341/78

Veröff: SZ 51/171 = ÖBl 1979,36

Rechtssatznummer

RS0077548