OGH
24.10.1978
4Ob383/78
UWG §2 C2a;
Irreführende Angaben über geschäftliche Verhältnisse fallen auch dann unter die Bestimmung des Paragraph 2, UWG, wenn sie nicht "in öffentlichen Bekanntmachungen oder Mitteilungen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind", sondern etwa nur gegenüber einer einzigen Person gemacht werden.
TE OGH 1978/10/24 4 Ob 383/78
Veröff: ÖBl 1979,17
RS0078383