Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.09.1978

Geschäftszahl

4Ob360/78

Norm

UWG §2 D10;

Rechtssatz

Wird das Wort "Austria" als Firmenschlagwort für die inländische Niederlassung eines Unternehmens, das auch im Ausland Niederlassungen hat, verwendet, so kommt ihm nur der Charakter einer geographischen Standortbezeichnung zu, soferne es nicht mit dem Unternehmensgegenstand in Verbindung gebracht wurde (Fischer Austria).

Entscheidungstexte

TE OGH 1978/09/26 4 Ob 360/78

Veröff: ÖBl 1978,21

Rechtssatznummer

RS0078790