OGH
26.09.1978
4Ob360/78
UWG §2 D10;
Wird das Wort "Austria" als Firmenschlagwort für die inländische Niederlassung eines Unternehmens, das auch im Ausland Niederlassungen hat, verwendet, so kommt ihm nur der Charakter einer geographischen Standortbezeichnung zu, soferne es nicht mit dem Unternehmensgegenstand in Verbindung gebracht wurde (Fischer Austria).
TE OGH 1978/09/26 4 Ob 360/78
Veröff: ÖBl 1978,21
RS0078790