OGH
20.09.1978
10Os129/78; 13Os76/85; 9Os109/85
StGB §32;
StGB §216;
Berücksichtigung, daß Zuhälterei und Prostitution Nährboden mannigfacher Kriminalität sind.
TE OGH 1978/09/20 10 Os 129/78
TE OGH 1985/06/05 13 Os 76/85
Vgl auch; Beisatz: Berücksichtigung dieses - die rechtlich geschützten Werte weitgehend ablehnenden - Milieus bei Bewertung der personalen Täterschuld (Paragraph 32, Absatz 2, StGB). (T1)
TE OGH 1985/09/04 9 Os 109/85
Vgl; Beisatz: Allein die Tatsache, daß ein Raub im Zuhältermilieu verübt wurde, kann weder einen Erschwerungsgrund noch einen Milderungsgrund darstellen. (T2)
RS0090743