Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

05.09.1978

Geschäftszahl

4Ob67/78

Norm

DO.A §37;

DO.A §43;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, in welche Gehaltsgruppe und Dienstklasse ein Angestellter des Sozialversicherungsträgers einzureihen ist, muß auch berücksichtigt werden, daß die Einreihungsbestimmungen ein leistungsbezogenes Gehaltsschema für die Bediensteten des Sozialversicherungträgers sein sollen.

Entscheidungstexte

TE OGH 1978/09/05 4 Ob 67/78

Rechtssatznummer

RS0054854