OGH
05.09.1978
4Ob67/78
DO.A §37;
DO.A §43;
Bei der Beurteilung der Frage, in welche Gehaltsgruppe und Dienstklasse ein Angestellter des Sozialversicherungsträgers einzureihen ist, muß auch berücksichtigt werden, daß die Einreihungsbestimmungen ein leistungsbezogenes Gehaltsschema für die Bediensteten des Sozialversicherungträgers sein sollen.
TE OGH 1978/09/05 4 Ob 67/78
RS0054854