Gericht

AUSL BayOLG

Entscheidungsdatum

20.07.1978

Geschäftszahl

5St118/78

Norm

StGB §298;

Rechtssatz

Die Strafbarkeit wegen Vortäuschen einer Straftat entfällt nicht deswegen, weil der Täter sich durch die Täuschungshandlung selbst begünstigen will.

RS U BayOLG (D) 1978/07/20 5 St 118/78 Veröff: NJW 1978,2563

Rechtssatznummer

RS0104632