Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.04.1978

Geschäftszahl

1Ob7/78; 1Ob229/97a

Norm

WRG §2;

WRG §3;

Rechtssatz

Zum Nachweis eines Privatrechtstitels genügt nicht der bloße Beweis der Ausübung bestimmter Wasserbenützungsrechte, die auch am öffentlichen Gut bestehen oder erworben werden können. Insbesondere darf aus dem Bestehen des Fischereirechtes an einem Gewässer kein Schluß auf das Eigentum an diesem gezogen werden. Auch der Grundsteuerkataster beweist weder das Eigentum noch den Besitz; so beweist das Parzellenprotokoll nur, daß die Parzellen mit dem übrigen Grundbesitz der einzelnen Insassen versteuert wurden.

Entscheidungstexte

TE OGH 1978/04/26 1 Ob 7/78

Veröff: EvBl 1979/23 S 73 = JBl 1979,318

TE OGH 1997/10/14 1 Ob 229/97a

Auch; nur: Insbesondere darf aus dem Bestehen des Fischereirechtes an einem Gewässer kein Schluß auf das Eigentum an diesem gezogen werden. (T1)

Rechtssatznummer

RS0082077