Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0082069

Entscheidungsdatum

26.04.1978

Geschäftszahl

1Ob7/78; 1Ob31/11g

Norm

WRG §2; WRG §3

Rechtssatz

Als Entstehungsart eines Privatrechtstitels kommen vor allem Privilegien, Schenkungen und Käufe (vom Staate), vor dem ABGB auch Ersitzung und Usurpation in Betracht. Auch Kaufverträge, Privilegien und Verleihbriefe bedürfen allerdings grundsätzlich einer näheren Prüfung, ob dem Vorbesitzer wirklich Eigentum zustand. Anzuwenden ist jedenfalls das seinerzeit geltende Recht.

Entscheidungstexte

TE OGH 1978-04-26 1 Ob 7/78

Veröff: EvBl 1979/23 S 73 = JBl 1979,318

TE OGH 2011-03-31 1 Ob 31/11g

nur: Als Entstehungsart eines Privatrechtstitels kommen vor allem Privilegien, Schenkungen und Käufe (vom Staate), vor dem ABGB auch Ersitzung und Usurpation in Betracht. Anzuwenden ist jedenfalls das seinerzeit geltende Recht. (T1)