OGH
RS0082069
26.04.1978
1Ob7/78; 1Ob31/11g
WRG §2; WRG §3
Als Entstehungsart eines Privatrechtstitels kommen vor allem Privilegien, Schenkungen und Käufe (vom Staate), vor dem ABGB auch Ersitzung und Usurpation in Betracht. Auch Kaufverträge, Privilegien und Verleihbriefe bedürfen allerdings grundsätzlich einer näheren Prüfung, ob dem Vorbesitzer wirklich Eigentum zustand. Anzuwenden ist jedenfalls das seinerzeit geltende Recht.
TE OGH 1978-04-26 1 Ob 7/78
Veröff: EvBl 1979/23 S 73 = JBl 1979,318
TE OGH 2011-03-31 1 Ob 31/11g
nur: Als Entstehungsart eines Privatrechtstitels kommen vor allem Privilegien, Schenkungen und Käufe (vom Staate), vor dem ABGB auch Ersitzung und Usurpation in Betracht. Anzuwenden ist jedenfalls das seinerzeit geltende Recht. (T1)